UNSER STANDARD FÜR BESCHRÄNKTE STOFFE

Inhaltsstoffe WIR ENTSCHEIDEN UNS DAGEGEN, DIES ZU VERWENDEN

Jedes in der Europäischen Union verkaufte Kosmetikprodukt muss der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen. Bei The Today Project ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften unser Ausgangspunkt – und nicht die Grenze unserer Formulierungskriterien.

Unser freiwilliger Standard für eingeschränkte Stoffe sieht zusätzliche Prüfungen vor, die auf der behördlichen Einstufung, wissenschaftlichen Bewertungen, dem Verwendungszweck und der Exposition, der Reinheit der Rohstoffe, dem Verbleib in der Umwelt sowie unseren eigenen Formulierungsgrundsätzen basieren.

Einige der in diesem Standard aufgeführten Stoffe sind gesetzlich verboten oder unterliegen Beschränkungen. Andere sind in Kosmetika zwar gesetzlich zulässig, fallen jedoch nicht in den bewusst begrenzten Stoffkreis, den wir für unsere Rezepturen verwenden. Ihre Aufnahme bedeutet nicht, dass jede zugelassene Verwendung unsicher ist; sie bedeutet vielmehr, dass wir uns dafür entschieden haben, zusätzliche Vorsichts-, Umwelt- oder Rezepturkriterien anzuwenden.

Die Norm wird im Zuge der Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften, wissenschaftlicher Gutachten und behördlicher Einstufungen überarbeitet.

AUTOMATISCHE AUSSCHLÜSSE GEMÄSS UNSEREM STANDARD

Wir prüfen zudem das vorhersehbare Vorhandensein von eingeschränkten Stoffen anhand von Rohstoffspezifikationen, Lieferantenerklärungen und gegebenenfalls durch analytische Überprüfung. „Ohne absichtliche Zugabe“ bedeutet nicht, dass technisch unvermeidbare Spuren niemals auftreten können.

Unsere Rezepturen enthalten keine bewusst zugesetzten Stoffe aus den folgenden Kategorien:

  • Stoffe, die gemäß Anhang II der EU-Kosmetikverordnung verboten sind.

  • Stoffe, die gemäß der CLP-Verordnung als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind – CMR-Kategorien 1A, 1B oder 2.

  • Stoffe, die in der aktuellen ECHA-Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgeführt sind.

  • Stoffe, die gemäß den geltenden EU-Chemikalienvorschriften offiziell als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT), sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) oder als endokrine Disruptoren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt eingestuft wurden.

  • Absichtlich zugesetzte Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS).

  • Inhaltsstoffe sowie Duftstoffe, die gemäß unserem internen Standard für eingeschränkte Stoffe ausgeschlossen sind.

UNSERE BEHÖRDLICHE BEOBACHTUNGSLISTE

Die Aufnahme in eine Überwachungs- oder Bewertungsliste bedeutet nicht automatisch, dass ein Stoff bei jeder Verwendung unsicher ist. Sie löst eine interne Überprüfung aus, bei der die Qualität der Nachweise, der Verwendungszweck, die Exposition, die Konzentration, gefährdete Anwender sowie die Verfügbarkeit geeigneter Alternativen berücksichtigt werden.

Wir beobachten kontinuierlich Stoffe, die einer wissenschaftlichen oder behördlichen Bewertung unterzogen werden, darunter:

  • Bewertungen der ECHA zu endokrinen Disruptoren und regulatorische Maßnahmen.

  • Vorschläge zur harmonisierten Einstufung gemäß CLP.

  • Stellungnahmen des SCCS zu Kosmetika Inhaltsstoffe.

  • CMR-Omnibus-Aktualisierungen zur EU-Kosmetikverordnung.

  • Stoffe, die von der ANSES aufgrund ihrer potenziellen endokrinen Wirkung als vorrangig eingestuft oder bewertet wurden.

  • Neue REACH-Beschränkungen und Aktualisierungen der ECHA-Kandidatenliste.